9 O 307/13•Landgericht Bonn, 2014-01-20, 9 O 307/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 9 O 307/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-01-20
Aktenzeichen: 9 O 307/13
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2014:0120.9O307.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 523,10 € für die Zeit vom 14. September bis zum 28. Dezember 2013 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Schuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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