Landgericht Bonn, 2014-01-23, 16 T 226/11

16 T 226/11Kantonsgericht23.01.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 16 T 226/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-01-23

Aktenzeichen: 16 T 226/11

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2014:0123.16T226.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde wird die unter dem 14.02.2011 getroffene Ordnungsgeldentscheidung einschließlich der Festsetzung von Zustellungskosten und der Verwerfung des Einspruchs aufgehoben.

Die außergerichtlichen Kosten der Beschwerdeführerin, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren, werden der Staatskasse auferlegt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.