6 T 48/14•Landgericht Bonn, 2014-02-25, 6 T 48/14
Landgericht Bonn, 2014-02-25, 6 T 48/14
6 T 48/14Kantonsgericht25.02.2014
Regest
Zur Anwendbarkeit von § 319 ZPO hinsichtlich des Verteilungsverzeichnisses
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 6 T 48/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-02-25
Aktenzeichen: 6 T 48/14
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2014:0225.6T48.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer des Landgerichts
Normen: §§ 4, 188, 193 InsO, § 319 ZPO
Leitsätze
Zur Anwendbarkeit von § 319 ZPO hinsichtlich des Verteilungsverzeichnisses
Tenor
Der Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 30.01.2014 – 97 IN 272/09 – wird aufgehoben.
Die Sache wird zur weiteren Veranlassung an das Amtsgericht zurückverwiesen.
Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
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