1 O 360/12•Landgericht Bonn, 2014-03-10, 1 O 360/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 1 O 360/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-03-10
Aktenzeichen: 1 O 360/12
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2014:0310.1O360.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
-
Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, 491,33 € an die Klägerin zu zahlen.
-
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
-
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
-
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte zu 2) jedoch nur gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Beklagte zu 2) darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit i.H.v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet hat.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.