Landgericht Bonn, 2014-03-26, 2 O 568/11

2 O 568/11Kantonsgericht26.03.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 2 O 568/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-03-26

Aktenzeichen: 2 O 568/11

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2014:0326.2O568.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an die Beklagte zu 7)

a) 1.412.805,68 EUR nebst Zinsen in Höhe von 2,5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.384.675,23 EUR ab dem 01.01.2013, und

b) 100.094,29 EUR nebst Zinsen in Höhe von 2,5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 97.997,33 EUR ab dem 01.01.2013

zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 9).

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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