8 S 2/14•Landgericht Bonn, 2014-04-07, 8 S 2/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 8 S 2/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-04-07
Aktenzeichen: 8 S 2/14
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2014:0407.8S2.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Wird gemäß § 142 Abs. 1 ZPO angeordnet, dass die Beklagte eine Ablichtung des Darlehensvertrages mit dem Kläger zu der Kontonummer ###### vorlegt.
Der Beklagten wird hierzu eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses gesetzt.
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