Landgericht Bonn, 2014-05-15, 2 O 134/14

2 O 134/14Kantonsgericht15.05.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 2 O 134/14 — Versäumnisurteil

Entscheidungsdatum: 2014-05-15

Aktenzeichen: 2 O 134/14

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2014:0515.2O134.14.00

Dokumenttyp: Versäumnisurteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird – gesamtschuldnerisch haftend mit Herrn XY – verurteilt, an die Klägerin 16.310,92 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.12.2011 sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe von 758,52 EUR zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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