Landgericht Bonn, 2014-05-20, 7 O 351/13

7 O 351/13Kantonsgericht20.05.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 7 O 351/13 — Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2014-05-20

Aktenzeichen: 7 O 351/13

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2014:0520.7O351.13.00

Dokumenttyp: Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, die Baugenehmigung nebst Plänen an die Klägerin herauszugeben. (Teilanerkenntnisurteil)

  2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  3. Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Streithelferin der Beklagten werden der Klägerin auferlegt.

  4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, hinsichtlich der Kosten gegen eine Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages.

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