6 T 180/14•Landgericht Bonn, 2014-07-01, 6 T 180/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 6 T 180/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-07-01
Aktenzeichen: 6 T 180/14
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2014:0701.6T180.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
I.
Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Beklagten wird der Streitwertbeschluss des Amtsgerichts Siegburg vom 26.03.2014 teilweise abgeändert.
Die Gegenstandswerte werden insgesamt wie folgt neu festgesetzt:
Hinsichtlich des Rechtsstreit verbleibt es bei 3.300,00 €.
Der Mehrwert des Vergleichs ( nicht anderweitig rechtshängig) beträgt für die Anwaltsgebühren der Klägerin sowie die Gerichtsgebühr (KV 1900) 15.420,00 € und für die Anwaltsgebühren der Beklagten 14.862,00 €.
Für die Anwaltskosten des Beigetretenen beträgt der Wert: 15.420,00 €
II.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.