Landgericht Bonn, 2014-07-01, 6 T 180/14

6 T 180/14Kantonsgericht01.07.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 6 T 180/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-07-01

Aktenzeichen: 6 T 180/14

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2014:0701.6T180.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

I.

Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Beklagten wird der Streitwertbeschluss des Amtsgerichts Siegburg vom 26.03.2014 teilweise abgeändert.

Die Gegenstandswerte werden insgesamt wie folgt neu festgesetzt:

Hinsichtlich des Rechtsstreit verbleibt es bei 3.300,00 €.

Der Mehrwert des Vergleichs ( nicht anderweitig rechtshängig) beträgt für die Anwaltsgebühren der Klägerin sowie die Gerichtsgebühr (KV 1900) 15.420,00 € und für die Anwaltsgebühren der Beklagten 14.862,00 €.

Für die Anwaltskosten des Beigetretenen beträgt der Wert: 15.420,00 €

II.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

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