Landgericht Bonn, 2014-08-05, 8 S 103/14

8 S 103/14Kantonsgericht05.08.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 8 S 103/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-08-05

Aktenzeichen: 8 S 103/14

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2014:0805.8S103.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

1.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Siegburg vom 18.03.2014 – 112 C 131/13 - wird zurückgewiesen.

2.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

3.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

4.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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