Landgericht Bonn, 2014-08-05, 8 S 46/14

8 S 46/14Kantonsgericht05.08.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 8 S 46/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-08-05

Aktenzeichen: 8 S 46/14

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2014:0805.8S46.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Siegburg vom 31.01.2014 – 118 C 124/13 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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