Landgericht Bonn, 2014-09-03, 6 T 218/14

6 T 218/14Kantonsgericht03.09.2014

Regest

In der Teilungsversteigerung hinsichtlich des Grundbesitzes der Gesellschaft bürgerlichen Rechts besteht ein Veräußerungsverbot gemäß § 23 ZVG.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 6 T 218/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-09-03

Aktenzeichen: 6 T 218/14

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2014:0903.6T218.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilkammer des Landgerichts

Normen: § 23 ZVG, § 180 ZVG, § 22 ZVG, § 28 ZVG

Leitsätze

In der Teilungsversteigerung hinsichtlich des Grundbesitzes der Gesellschaft bürgerlichen Rechts besteht ein Veräußerungsverbot gemäß § 23 ZVG.

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde wird der Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 24.06.2014 – 23 K 208/12 – aufgehoben.

Die Sache wird an das Amtsgericht Bonn zur Fortführung des Verfahrens zurückverwiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen hinsichtlich folgender Frage:

Ergibt sich aus § 180 Abs. 1 ZVG i.V.m. §§ 22, 23 ZVG ein Veräußerungsverbot bei einer Teilungsversteigerung hinsichtlich eines Grundbesitzes, das im Eigentum einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts steht (sofern Grundlage der Vollstreckung die Pfändung des Gesellschaftsanteils und des Auseinandersetzungsanspruchs eines Gesellschafter ist und die Gesellschaft vom Gläubiger gekündigt wurde)?

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