6 T 218/14•Landgericht Bonn, 2014-09-03, 6 T 218/14
Landgericht Bonn, 2014-09-03, 6 T 218/14
6 T 218/14Kantonsgericht03.09.2014
Regest
In der Teilungsversteigerung hinsichtlich des Grundbesitzes der Gesellschaft bürgerlichen Rechts besteht ein Veräußerungsverbot gemäß § 23 ZVG.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 6 T 218/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-09-03
Aktenzeichen: 6 T 218/14
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2014:0903.6T218.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer des Landgerichts
Normen: § 23 ZVG, § 180 ZVG, § 22 ZVG, § 28 ZVG
Leitsätze
In der Teilungsversteigerung hinsichtlich des Grundbesitzes der Gesellschaft bürgerlichen Rechts besteht ein Veräußerungsverbot gemäß § 23 ZVG.
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde wird der Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 24.06.2014 – 23 K 208/12 – aufgehoben.
Die Sache wird an das Amtsgericht Bonn zur Fortführung des Verfahrens zurückverwiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen hinsichtlich folgender Frage:
Ergibt sich aus § 180 Abs. 1 ZVG i.V.m. §§ 22, 23 ZVG ein Veräußerungsverbot bei einer Teilungsversteigerung hinsichtlich eines Grundbesitzes, das im Eigentum einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts steht (sofern Grundlage der Vollstreckung die Pfändung des Gesellschaftsanteils und des Auseinandersetzungsanspruchs eines Gesellschafter ist und die Gesellschaft vom Gläubiger gekündigt wurde)?
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