Landgericht Bonn, 2014-09-24, 1 O 29/14

1 O 29/14Kantonsgericht24.09.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 29/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-09-24

Aktenzeichen: 1 O 29/14

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2014:0924.1O29.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110% des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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