Landgericht Bonn, 2014-10-17, 9 O 190/14

9 O 190/14Kantonsgericht17.10.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 9 O 190/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-10-17

Aktenzeichen: 9 O 190/14

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2014:1017.9O190.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vorstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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