9 O 190/14•Landgericht Bonn, 2014-10-17, 9 O 190/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 9 O 190/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-10-17
Aktenzeichen: 9 O 190/14
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2014:1017.9O190.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vorstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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