Landgericht Bonn, 2014-11-07, 15 O 74/14

15 O 74/14Kantonsgericht07.11.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 15 O 74/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-11-07

Aktenzeichen: 15 O 74/14

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2014:1107.15O74.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Der Antrag auf Zahlung eines Schmerzensgeldes infolge des am 04.07.2011 gegen 18:40 im Garten des Grundstücks „C ##, ##### I2“ stattgefundenen Unfallereignisses ist dem Grunde nach gerechtfertigt.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche weiteren Schäden zu ersetzen, die dieser infolge des in Ziff. 1 bezeichneten Unfallereignisses künftig entstehen werden, soweit diese nicht auf Sozialversicherungsträger übergehen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Endurteil vorbehalten.

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