15 O 74/14•Landgericht Bonn, 2014-11-07, 15 O 74/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 15 O 74/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-11-07
Aktenzeichen: 15 O 74/14
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2014:1107.15O74.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Der Antrag auf Zahlung eines Schmerzensgeldes infolge des am 04.07.2011 gegen 18:40 im Garten des Grundstücks „C ##, ##### I2“ stattgefundenen Unfallereignisses ist dem Grunde nach gerechtfertigt.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche weiteren Schäden zu ersetzen, die dieser infolge des in Ziff. 1 bezeichneten Unfallereignisses künftig entstehen werden, soweit diese nicht auf Sozialversicherungsträger übergehen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Endurteil vorbehalten.
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