Landgericht Bonn, 2014-11-12, 1 O 364/14

1 O 364/14Kantonsgericht12.11.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 364/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-11-12

Aktenzeichen: 1 O 364/14

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2014:1112.1O364.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 08.09.2014 in der Fassung des Antrages aus der mündlichen Verhandlung vom 31.10.2014 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden den Verfügungsklägerinnen auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerinnen dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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