1 O 147/13•Landgericht Bonn, 2014-12-08, 1 O 147/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 1 O 147/13 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2014-12-08
Aktenzeichen: 1 O 147/13
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2014:1208.1O147.13.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, der Erbengemeinschaft nach der am ##.##.2010 verstorbenen Frau H bestehend aus dem Kläger, dem Beklagten, Herrn H5 sowie Frau H2, Auskunft zu erteilen über sämtliche Verfügungen des Beklagten in seiner Eigenschaft als Testamentsvollstrecker zum Nachteil der Erbmasse nach dem Tod der Erblasserin nebst Vorlage sämtlicher Kontoauszüge aller Konten der Erblasserin oder sonstiger tauglicher Belege für den Zeitraum vom ##.##.2010 bis zum 20.4.2013.
Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit im Hinblick auf die Auskunftserteilung hinsichtlich der Einkommenszuschüsse und Ausbildungszuwendungen erledigt ist.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.100,00 € vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.