18 O 388/12•Landgericht Bonn, 2014-12-11, 18 O 388/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 18 O 388/12 — Grund- und Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2014-12-11
Aktenzeichen: 18 O 388/12
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2014:1211.18O388.12.00
Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil
Spruchkörper: 18. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
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- Der Klageantrag zu 1) ist dem Grunde nach zu 50 % gerechtfertigt.
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- Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 30.000,- € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.02.2013 zu zahlen.
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- Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger den weiteren Schaden zu ersetzen, der dem Kläger aus dem Fahrradunfall vom 31.07.2010 in der H-Straße im T3ischen L mit dem bei der Beklagten erworbenen Elektrofahrrad der Marke C, Modell C2 gem. Rechnung vom 08.06.2010 noch entstehen wird, und zwar 50 % der materiellen Schäden sowie den immateriellen Schaden unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens von 50 %, soweit der Anspruch nicht auf einen Sozialversicherungsträger oder andere Dritte übergegangen ist.
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- Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
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- Das Urteil ist wegen des Ausspruchs zu Ziffer 2. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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