27 Qs 28/14•Landgericht Bonn, 2015-01-14, 27 Qs 28/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 27 Qs 28/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-01-14
Aktenzeichen: 27 Qs 28/14
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2015:0114.27QS28.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. große Strafkammer des Landgerichts
Tenor
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 06.08.2014 – Az: 51 Gs 1422/14 – wird als unbegründet verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich ihrer Auslagen trägt die Beschwerdeführerin.
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