Landgericht Bonn, 2015-02-25, 9 O 221/14

9 O 221/14Kantonsgericht25.02.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 9 O 221/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-02-25

Aktenzeichen: 9 O 221/14

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2015:0225.9O221.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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