Landgericht Bonn, 2015-03-02, 9 O 300/14

9 O 300/14Kantonsgericht02.03.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 9 O 300/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-03-02

Aktenzeichen: 9 O 300/14

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2015:0302.9O300.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrags abwenden, soweit nicht der Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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