3 O 67/14•Landgericht Bonn, 2015-03-04, 3 O 67/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 3 O 67/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-03-04
Aktenzeichen: 3 O 67/14
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2015:0304.3O67.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 15.416,53 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 02.01.2014 zu bezahlen, Zug um Zug gegen Übertragung aller Rechte des Klägers im Zusammenhang mit dessen Beteiligung an der J GmbH & Co.KG im Nennwert von 10.000,00 GBP.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der angebotenen Übertragung aller Rechte des Klägers im Zusammenhang mit dessen Beteiligung an der J GmbH & Co.KG im Nennwert von 10.000,00 GBP in Annahmeverzug befindet.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger von sämtlichen weiteren steuerrechtlichen und wirtschaftlichen Nachteilen, die mittelbar oder unmittelbar aus der Beteiligung an der J GmbH & Co.KG resultieren, freizustellen
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.100,51 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.