Landgericht Bonn, 2015-03-10, 10 O 387/14

10 O 387/14Kantonsgericht10.03.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 10 O 387/14 — Versäumnisurteil

Entscheidungsdatum: 2015-03-10

Aktenzeichen: 10 O 387/14

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2015:0310.10O387.14.00

Dokumenttyp: Versäumnisurteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

  1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 79.000 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.04.2011 zu zahlen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

  4. Die Frist zur Einlegung des Einspruchs gegen dieses Versäumnisurteil beträgt zwei Wochen ab Zustellung dieses Versäumnisurteils.

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