10 O 387/14•Landgericht Bonn, 2015-03-10, 10 O 387/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 10 O 387/14 — Versäumnisurteil
Entscheidungsdatum: 2015-03-10
Aktenzeichen: 10 O 387/14
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2015:0310.10O387.14.00
Dokumenttyp: Versäumnisurteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
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Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 79.000 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.04.2011 zu zahlen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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Die Frist zur Einlegung des Einspruchs gegen dieses Versäumnisurteil beträgt zwei Wochen ab Zustellung dieses Versäumnisurteils.
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