24 Ks-900 Js 627/14-10/14•Landgericht Bonn, 2015-03-16, 24 Ks-900 Js 627/14-10/14
Landgericht Bonn, 2015-03-16, 24 Ks-900 Js 627/14-10/14
24 Ks-900 Js 627/14-10/14Kantonsgericht16.03.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 24 Ks-900 Js 627/14-10/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-03-16
Aktenzeichen: 24 Ks-900 Js 627/14-10/14
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2015:0316.24KS900JS627.14.1.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. große Strafkammer des Landgerichts – als Schwurgerichtskammer –
Tenor
Die Angeklagte ist schuldig des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.
Sie wird deshalb zu der Freiheitsstrafe von
einem Jahr neun Monaten
verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
– Angewendete Vorschriften: §§ 212, 213, 223, 224 Abs. 1 Nr. 5, 22, 23, 49 Abs. 1, 52, 56 StGB –
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.