10 O 387/14•Landgericht Bonn, 2015-03-18, 10 O 387/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 10 O 387/14 — Berichtigungsbeschluss
Entscheidungsdatum: 2015-03-18
Aktenzeichen: 10 O 387/14
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2015:0318.10O387.14.00
Dokumenttyp: Berichtigungsbeschluss
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
wird gemäß § 320 ZPO der Tatbestand des Versäumnisurteils vom 10.03.2015 dahingehend berichtigt, dass Satz 1 des drittletzten Absatzes des Tatbestandes dahin richtiggestellt wird, dass die Zustellung der Klageschrift an den Beklagten am 10.02.201 5 (nicht: 10.02.2013) erfolgt ist.
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