Landgericht Bonn, 2015-03-18, 1 O 46/15

1 O 46/15Kantonsgericht18.03.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 46/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-03-18

Aktenzeichen: 1 O 46/15

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2015:0318.1O46.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Verfügungsklägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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