Landgericht Bonn, 2015-03-18, 4 T 79/15

4 T 79/15Kantonsgericht18.03.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 4 T 79/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-03-18

Aktenzeichen: 4 T 79/15

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2015:0318.4T79.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilkammer des Landgerichts

Normen: § 1906 Abs. 1 BGB

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts Waldbröl vom 11.03.2015 wird aufgehoben.

Das Amtsgericht wird angewiesen, den auf Genehmigung einer Zwangsmedikation gerichteten Antrag der Beteiligten zu 1 vom 02.02.2015 nicht mit der Begründung abzulehnen, eine solche Behandlung sei im Rahmen eines Heimaufenthaltes aus rechtlichen Gründen generell unzulässig.

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