Landgericht Bonn, 2015-03-26, 7 O 199/14

7 O 199/14Kantonsgericht26.03.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 7 O 199/14 — Vorbehaltsurteil

Entscheidungsdatum: 2015-03-26

Aktenzeichen: 7 O 199/14

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2015:0326.7O199.14.00

Dokumenttyp: Vorbehaltsurteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Beklagte wird im Urkundsprozess verurteilt,

  1. an den Kläger 21.900,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.01.2014 zu zahlen;

  2. den Kläger von den außergerichtlich entstandenen Kosten in Höhe von 984,60 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.05.2014 freizustellen.

Der Beklagten bleibt die Ausführung ihrer Rechte im Nachverfahren vorbehalten.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit leistet in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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