33 T 701/14•Landgericht Bonn, 2015-04-01, 33 T 701/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 33 T 701/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-04-01
Aktenzeichen: 33 T 701/14
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2015:0401.33T701.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts
Tenor
Auf die Beschwerde vom 04.11.2014 gegen die Ordnungsgeldentscheidung vom 21.10.2014 wird das Ordnungsgeld auf 100 € herabgesetzt. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Gerichtsgebühr gemäß Nr. 19115 KV GNotKG wird auf die Hälfte ermäßigt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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