Landgericht Bonn, 2015-04-01, 9 O 388/14

9 O 388/14Kantonsgericht01.04.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 9 O 388/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-04-01

Aktenzeichen: 9 O 388/14

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2015:0401.9O388.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.547, 00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.10.2014 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 89 % und die Beklagte zu 11 %.

Das Urteil ist für den Kläger und die Beklagte jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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