9 O 388/14•Landgericht Bonn, 2015-04-01, 9 O 388/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 9 O 388/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-04-01
Aktenzeichen: 9 O 388/14
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2015:0401.9O388.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.547, 00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.10.2014 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 89 % und die Beklagte zu 11 %.
Das Urteil ist für den Kläger und die Beklagte jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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