2 O 11/14•Landgericht Bonn, 2015-04-09, 2 O 11/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 2 O 11/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-04-09
Aktenzeichen: 2 O 11/14
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2015:0409.2O11.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 164.527,38 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentsätzen über dem Basiszinssatz aus 83.318,95 € seit dem 01.10.2013 sowie aus 81.207,43 € seit dem 31.12.2013 zu zahlen.
Wegen der weitergehenden Zinsforderung wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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