Landgericht Bonn, 2015-04-14, 3 O 238/12

3 O 238/12Kantonsgericht14.04.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 3 O 238/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-04-14

Aktenzeichen: 3 O 238/12

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2015:0414.3O238.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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