24 Ks 930 Js 1178/14 12/14•Landgericht Bonn, 2015-04-20, 24 Ks 930 Js 1178/14 12/14
Landgericht Bonn, 2015-04-20, 24 Ks 930 Js 1178/14 12/14
24 Ks 930 Js 1178/14 12/14Kantonsgericht20.04.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 24 Ks 930 Js 1178/14 12/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-04-20
Aktenzeichen: 24 Ks 930 Js 1178/14 12/14
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2015:0420.24KS930JS1178.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. große Strafkammer des Landgerichts Bonn - als Schwurgericht -
Tenor
Der Angeklagte ist des Totschlags schuldig.
Er wird deswegen zu der Freiheitsstrafe von
zwei Jahren
verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
- §§ 212, 213, 21, 56 StGB -
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