Landgericht Bonn, 2015-04-22, 9 O 163/14

9 O 163/14Kantonsgericht22.04.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 9 O 163/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-04-22

Aktenzeichen: 9 O 163/14

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2015:0422.9O163.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des zu vollstreckenden Betrags abwenden, soweit die Beklagte nicht Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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