Landgericht Bonn, 2015-05-08, 3 O 368/14

3 O 368/14Kantonsgericht08.05.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 3 O 368/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-05-08

Aktenzeichen: 3 O 368/14

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2015:0508.3O368.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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