11 O 7/15•Landgericht Bonn, 2015-06-09, 11 O 7/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 11 O 7/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-06-09
Aktenzeichen: 11 O 7/15
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2015:0609.11O7.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Sicherheit gemäß § 648 a BGB in Verbindung mit §§ 232 ff. BGB für deren Vergütungsansprüche einschließlich zugehöriger Nebenkosten in Höhe von insgesamt 52.360,-- € aus den von der Klägerin für das Bauvorhaben „Hotel I, C“ auf der Grundlage des Werkliefervertrages vom 25.04.2012 (Anlage K 1) erbrachten Arbeiten zu leisten.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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