Landgericht Bonn, 2015-06-09, 11 O 7/15

11 O 7/15Kantonsgericht09.06.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 11 O 7/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-06-09

Aktenzeichen: 11 O 7/15

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2015:0609.11O7.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Sicherheit gemäß § 648 a BGB in Verbindung mit §§ 232 ff. BGB für deren Vergütungsansprüche einschließlich zugehöriger Nebenkosten in Höhe von insgesamt 52.360,-- € aus den von der Klägerin für das Bauvorhaben „Hotel I, C“ auf der Grundlage des Werkliefervertrages vom 25.04.2012 (Anlage K 1) erbrachten Arbeiten zu leisten.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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