16 O 38/14•Landgericht Bonn, 2015-06-10, 16 O 38/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 16 O 38/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-06-10
Aktenzeichen: 16 O 38/14
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2015:0610.16O38.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.
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