Landgericht Bonn, 2015-06-16, 7 O 12/15

7 O 12/15Kantonsgericht16.06.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 7 O 12/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-06-16

Aktenzeichen: 7 O 12/15

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2015:0616.7O12.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt,

  1. an die Klägerin 12.292,06 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.11.2014 zu zahlen;

  2. die Klägerin von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert in Höhe von 9.044,80 Euro, mithin in Höhe von 887,03 Euro, freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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