Landgericht Bonn, 2015-06-26, 24 Ks - 930 Js 1152/14 K - 2/15

24 Ks - 930 Js 1152/14 K - 2/15Kantonsgericht26.06.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 24 Ks - 930 Js 1152/14 K - 2/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-06-26

Aktenzeichen: 24 Ks - 930 Js 1152/14 K - 2/15

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2015:0626.24KS930JS1152.14K.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. große Strafkammer des Landgerichts – als Schwurgericht

Tenor

Der Angeklagte ist des Totschlags schuldig.

Er wird deswegen zu der Freiheitsstrafe von

zwölf Jahren

verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und die den Nebenklägern darin entstandenen notwendigen Auslagen.

  • § 212 StGB -

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