24 Ks - 930 Js 1152/14 K - 2/15•Landgericht Bonn, 2015-06-26, 24 Ks - 930 Js 1152/14 K - 2/15
Landgericht Bonn, 2015-06-26, 24 Ks - 930 Js 1152/14 K - 2/15
24 Ks - 930 Js 1152/14 K - 2/15Kantonsgericht26.06.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 24 Ks - 930 Js 1152/14 K - 2/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-06-26
Aktenzeichen: 24 Ks - 930 Js 1152/14 K - 2/15
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2015:0626.24KS930JS1152.14K.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. große Strafkammer des Landgerichts – als Schwurgericht
Tenor
Der Angeklagte ist des Totschlags schuldig.
Er wird deswegen zu der Freiheitsstrafe von
zwölf Jahren
verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und die den Nebenklägern darin entstandenen notwendigen Auslagen.
- § 212 StGB -
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