9 O 342/14•Landgericht Bonn, 2015-07-06, 9 O 342/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 9 O 342/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-07-06
Aktenzeichen: 9 O 342/14
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2015:0706.9O342.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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