Landgericht Bonn, 2015-07-10, 3 O 247/14

3 O 247/14Kantonsgericht10.07.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 3 O 247/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-07-10

Aktenzeichen: 3 O 247/14

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2015:0710.3O247.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Kläger nicht verpflichtet ist, aus den Darlehen der Beklagten mit der Nummer ###### und ###### bis zum Ende der Zinsbindung am 30.09.2016 Leistungsraten zu erbringen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 52 % und die Beklagte zu 48 %.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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