5 S 19/15•Landgericht Bonn, 2015-07-29, 5 S 19/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 5 S 19/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-07-29
Aktenzeichen: 5 S 19/15
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2015:0729.5S19.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 02.02.2015 (109 C 346/14) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des jeweiligen Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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