Landgericht Bonn, 2015-08-05, 3 O 365/13

3 O 365/13Kantonsgericht05.08.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 3 O 365/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-08-05

Aktenzeichen: 3 O 365/13

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2015:0805.3O365.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 36.452,00 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.09.2013 und weitere EUR 36.452,00 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.10.2014 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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