9 O 188/13•Landgericht Bonn, 2015-08-19, 9 O 188/13
Landgericht Bonn, 2015-08-19, 9 O 188/13
9 O 188/13Kantonsgericht19.08.2015
Regest
Zur zivilrechtlichen Abgrenzung der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung auf Behandlungspflege und Grundpflege bei 24 – Stunden - Versorgung
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 9 O 188/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-08-19
Aktenzeichen: 9 O 188/13
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2015:0819.9O188.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer des Landgerichts
Normen: § 89 SGB XI
Leitsätze
Zur zivilrechtlichen Abgrenzung der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung auf Behandlungspflege und Grundpflege bei 24 – Stunden - Versorgung
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu 1/10 und die Klägerin zu 9/10.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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