9 O 510/14•Landgericht Bonn, 2015-09-02, 9 O 510/14
Landgericht Bonn, 2015-09-02, 9 O 510/14
9 O 510/14Kantonsgericht02.09.2015
Regest
Zur Rechtskraftwirkung eines Urteils über den Anspruch auf Herausgabe von Behandlungsunterlagen im Hinblick auf die Beiziehung derselben nach § 142 ZPO im Schadenersatzprozess.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 9 O 510/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-09-02
Aktenzeichen: 9 O 510/14
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2015:0902.9O510.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer des Landgerichts
Normen: § 142 ZPO, 322 ZPO
Leitsätze
Zur Rechtskraftwirkung eines Urteils über den Anspruch auf Herausgabe von Behandlungsunterlagen im Hinblick auf die Beiziehung derselben nach § 142 ZPO im Schadenersatzprozess.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerinnen zu je 50%.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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