Landgericht Bonn, 2015-09-21, 29 Qs 7/15

29 Qs 7/15Kantonsgericht21.09.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 29 Qs 7/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-09-21

Aktenzeichen: 29 Qs 7/15

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2015:0921.29QS7.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. große Strafkammer des Landgerichts

Tenor

Die Beschwerde wird als unbegründet verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beschwerdeführerin.

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