17 O 206/15•Landgericht Bonn, 2015-11-09, 17 O 206/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 17 O 206/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-11-09
Aktenzeichen: 17 O 206/15
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2015:1109.17O206.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Es wird festgestellt, dass sich die zwischen den Parteien geschlossenen Darlehensverträge mit der Kontonummer ###### und der Kontonummer ###### durch den wirksamen Widerruf der Kläger vom 29.07.2014 jeweils in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt haben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 35 % und die Beklagte zu 65 %. Die Kläger tragen die durch die Verweisung entstandenen Mehrkosten.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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