Landgericht Bonn, 2015-11-27, 3 O 479/13

3 O 479/13Kantonsgericht27.11.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 3 O 479/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-11-27

Aktenzeichen: 3 O 479/13

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2015:1127.3O479.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.113.119,80 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.11.2013 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von seinem außergerichtlichen Gebührenschaden in Höhe von 8.010,96 EUR freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 20 % und die Beklagte zu 80 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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