3 O 479/13•Landgericht Bonn, 2015-11-27, 3 O 479/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 3 O 479/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-11-27
Aktenzeichen: 3 O 479/13
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2015:1127.3O479.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.113.119,80 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.11.2013 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von seinem außergerichtlichen Gebührenschaden in Höhe von 8.010,96 EUR freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 20 % und die Beklagte zu 80 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.