Landgericht Bonn, 2015-11-30, 8 T 161/15

8 T 161/15Kantonsgericht30.11.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 8 T 161/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-11-30

Aktenzeichen: 8 T 161/15

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2015:1130.8T161.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 16.10.2015 wird die Kostenentscheidung des Schlussurteils des Amtsgerichts Siegburg, Az. 123 C 46/157, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 41% und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 59%.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.