21 Qs-660 Js 405/14-72/15•Landgericht Bonn, 2016-01-22, 21 Qs-660 Js 405/14-72/15
Landgericht Bonn, 2016-01-22, 21 Qs-660 Js 405/14-72/15
21 Qs-660 Js 405/14-72/15Kantonsgericht22.01.2016
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 21 Qs-660 Js 405/14-72/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-01-22
Aktenzeichen: 21 Qs-660 Js 405/14-72/15
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2016:0122.21QS660JS405.14.7.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafkammer des Landgerichts
Tenor
Der Beschluss des Amtsgerichts Siegburg vom 05.11.2015, mit dem die Beiordnung von Rechtsanwalts E als Pflichtverteidiger aufgehoben wurde, wird aufgehoben.
Es wird festgestellt, dass dem Angeklagten weiterhin Rechtsanwalt E als Pflichtverteidiger beigeordnet ist.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen der Landeskasse zur Last.
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